Am heutigen Dienstag um 11:00 Uhr ertönen im Landkreis Jerichower Land alle 131 Sirenen in einem Probealarm. Mit der Probealarmierung soll die Bevölkerung für das Sirenensignal „Allgemeine Warnung“ (auf- und abschwellender Ton von einer Minute Dauer) sensibilisiert werden. Denn nur wer das Signal kenne, könne sich auch im Ernstfall entsprechend verhalten, begründet die Kreisverwaltung vorab den Sirenenalarm. „Das ist ein gutes Beispiel – aber leider nicht die Regel in allen Regionen Sachsen-Anhalts“, sagt dazu Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Denn die Zahl der Sirenen ist in Sachsen-Anhalt seit den 90er Jahren massiv zurückgegangen. In den letzten zehn Jahren hat sich die Lage stabilisiert. Aktuell können von knapp über 2.100 Sirenenstandorten aus nicht nur Einsatzkräfte alarmiert, sondern auch die Bevölkerung vor Gefahren gewarnt werden. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf Erbens Anfrage zur Alarmierung der Bevölkerung in Gefahren- und Katastrophensituationen hervor (siehe Anlage). Dabei fällt auf, dass einzelne Landkreise ein sehr dichtes Sirenennetz unterhalten; die Stadt Halle verzichtet dagegen im Unterschied zu Magdeburg und Dessau-Roßlau vollständig auf Sirenen.

Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Katja Pähle, hat dazu aufgerufen, die Debatte über die parlamentarische Kontrolle des Regierungshandelns nicht auf Nebenkriegsschauplätzen zu führen: „Es stimmt, das Parlament muss die Kontrolle zurück erlangen. Aber dabei geht es nicht um ein paar Beratungsleistungen, sondern um den Kern von Politik und Verwaltungshandeln.“

Dass Beraterverträge ab einer bestimmten Wertgrenze dem Finanzausschuss vorab vorgelegt werden müssen, ist eine Sonderregelung. Für andere Verträge gilt das nicht. Die Ursache liegt in der politischen Debatte des vergangenen Jahrzehnts, als verschiedenen Ressortchefs „Gutachteritis“ vorgeworfen wurde. Der Landtag zog mit seinem Beschluss eine Hürde ein, die eine allzu leichtfertige Vergabe von Beratungsaufträgen und Gutachten verhindern und Transparenz schaffen sollte.

Katja Pähle weist darauf hin, dass sich Verwaltungspraxis in Sachsen-Anhalt seither erheblich verändert hat: „Seinerzeit hatten die Abgeordneten den profilierungsbedürftigen Minister vor Augen, der mit renommierten Beratern sein Image aufpolieren oder mit einem Gutachten ein Politikfeld aufhübschen wollte.“ Im Kern ging es dabei um Einzelverträge.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute abschließend das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Zweite Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) beraten. Damit ist der Weg frei für eine Entlastung der Kommunen um 21 Millionen Euro in diesem Jahr und 20,5 Millionen für 2017.

„Versprochen und gehalten! Wir lassen die Kommunen mit den Kosten aus den Tarifabschlüssen für Erzieherinnen und Erzieher nicht allein und entlasten noch in diesem Jahr“, erklärte dazu der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn. „Das Gesetz setzt ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages sofort um. Weitere Entlastungen in Höhe von 23 Millionen Euro 2018 sind insbesondere für Krippenplätze fest eingeplant. Für Kommunen und Gemeinden verringert sich der Finanzierungsdruck, und finanzielle Zwänge müssen nicht an die Eltern weitergereicht werden." Ein Teil der Mittel für den Ausgleich der Tarifsteigerungen kommt aus dem gescheiterten Betreuungsgeld des Bundes und soll ab dem kommenden Jahr zusätzlich die Kosten für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren dämpfen.

In der Landtagsdebatte aus Anlass des heutigen Weltfriedenstages erklärt die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle:

„Der Weltkrieg ist vorbei. Wenn er einen Sinn gehabt haben soll, kann es nur der gewesen sein, die Völker über den Aberwitz bewaffneter Auseinandersetzungen zu belehren. Auch solche gigantischen Lehren werden jedoch rasch vergessen. Es gilt, die Erinnerung an die Leiden, das Blut, den Schmerz, das unterdrückte Menschentum wachzuhalten.“

Mit diesen Worten wandten sich im Oktober 1919, ein knappes Jahr nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, prominente Zeitgenossen wie Carl von Ossietzky und Kurt Tucholsky an die deutsche Öffentlichkeit und riefen zur Gründung des Friedensbunds der Kriegsteilnehmer auf. Dieser Friedensbund initiierte für den 1. August 1920, den Jahrestag des deutschen Kriegseintritts im Jahr 1914, den ersten Antikriegstag. Zu diesem kamen 15.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Berliner Lustgarten. Am 1. August 1921 waren dort schon 200.000 Menschen.

Der Gedenktag, den wir heute begehen, hat also in Deutschland, aber auch international eine lange Tradition. Wir erkennen mit Blick auf diese frühen Anfänge aber auch: Die Mahnung und die Schrecken dieses Krieges haben nicht ausgereicht. Die Mahnung an den 1. August 1914 reichte nicht aus, um den 1. September 1939 zu verhindern – den Überfall Nazideutschlands auf Polen als Auftakt für einen weltweit geführten Raub- und Vernichtungskrieg.

„Diskriminierung in der Gesellschaft zurückzudrängen, sollte ein gemeinsames Anliegen aller Parteien sein. Was jetzt von rechtsaußen als Kritik am 'Kita-Koffer' kommt, ist das genaue Gegenteil: Menschenfeindlichkeit wird weiter geschürt.“ Das sagt Angela Kolb-Janssen, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, zu den jüngsten Äußerungen aus der AfD-Fraktion.

Im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen werde immer wieder von „Frühsexualisierung“ von Kindern gesprochen. Kolb-Janssen: „Das ist sachlich schlicht und ergreifend falsch und sollte als das behandelt werden, was es ist: ein politischer Kampfbegriff. Es geht darum, dass unterschiedliche sexuelle Orientierungen und Identitäten unterschiedliche Lebensgemeinschaften und vielfältige Familienformen hervorbringen. Diese Lebenswirklichkeit von Kindern darf und soll auch in der Kita thematisiert werden. Wenn in Kita und Schule die 'traditionelle' Familie vorkommt, geht es ja schließlich auch nicht um den elterlichen Geschlechtsverkehr.“