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Am heutigen Dienstag um 11:00 Uhr ertönen im Landkreis Jerichower Land alle 131 Sirenen in einem Probealarm. Mit der Probealarmierung soll die Bevölkerung für das Sirenensignal „Allgemeine Warnung“ (auf- und abschwellender Ton von einer Minute Dauer) sensibilisiert werden. Denn nur wer das Signal kenne, könne sich auch im Ernstfall entsprechend verhalten, begründet die Kreisverwaltung vorab den Sirenenalarm. „Das ist ein gutes Beispiel – aber leider nicht die Regel in allen Regionen Sachsen-Anhalts“, sagt dazu Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Denn die Zahl der Sirenen ist in Sachsen-Anhalt seit den 90er Jahren massiv zurückgegangen. In den letzten zehn Jahren hat sich die Lage stabilisiert. Aktuell können von knapp über 2.100 Sirenenstandorten aus nicht nur Einsatzkräfte alarmiert, sondern auch die Bevölkerung vor Gefahren gewarnt werden. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf Erbens Anfrage zur Alarmierung der Bevölkerung in Gefahren- und Katastrophensituationen hervor (siehe Anlage). Dabei fällt auf, dass einzelne Landkreise ein sehr dichtes Sirenennetz unterhalten; die Stadt Halle verzichtet dagegen im Unterschied zu Magdeburg und Dessau-Roßlau vollständig auf Sirenen.

Erben hält Sirenen für die Warnung der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt für ein weiterhin unverzichtbares Mittel. Bei der Alarmierung der Feuerwehren könne man zwar leicht auf Funkalarmempfänger zurückgreifen. Für die Bevölkerung erreiche man – gerade in der Nacht – eine Warnwirkung jedoch nur mit Sirenen.

Erben: „An der Antwort der Landesregierung kann man deutlich erkennen, wie unterschiedlich ernst das Instrument der Sirenenwarnung zur Warnung der Bevölkerung in den einzelnen Teilen unseres Landes genommen wird. Das Problem in Sachsen-Anhalt ist, wie in einer Reihe weiterer Bundesländer: Es ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt, wer eigentlich für die Warnung der Bevölkerung in Gefahrenlagen zuständig ist, soweit nicht der Bund dafür die Verantwortung trägt.“ Ziel der SPD-Fraktion ist es, dies mit der anstehenden Novelle des Brandschutzgesetzes als gemeinsame Aufgabe von Landkreisen und Gemeinden festzuschreiben – nach dem Vorbild eines neuen Gesetzes in Nordrhein-Westfalen.

„Aus meiner Sicht verdienen die Sirenen wieder mehr Aufmerksamkeit, vor allem wenn die Bevölkerung in der Nacht gewarnt werden muss“, so Rüdiger Erben. „Nicht jeder hat ein Smartphone mit einer KATWARN-App auf dem Nachttisch liegen. Und auch die App hilft nicht viel, wenn Menschen tief und fest schlafen.“