SPD GUTE LOEHNE

Tariftreue- und Vergabegesetz durchsetzen

Niedriglöhne sind immer noch ein Standortnachteil für Sachsen-Anhalt. Sie erschweren die Fachkräftegewinnung, fördern die Abwanderung und behindern Qualifizierungsprozesse. Der von der SPD durchgesetzte Mindestlohn hat extremes Lohndumping verhindert, aber ohne die Erweiterung tarifgebundener Beschäftigung ist das Grundproblem nicht zu lösen. Unser Ziel muss sein: Wer arbeitet, soll so viel Lohn erhalten, dass er*sie ohne staatliche Zuschüsse gut leben und einen menschenwürdigen Rentenanspruch ohne Angst vor Armut erwerben kann.

Es bleibt Aufgabe von Staat, Kommunen, öffentlichen und öffentlich geförderten Unternehmen, mit gutem Beispiel voranzugehen. Deshalb halten wir am Ziel eines Tariftreue- und Vergabegesetzes fest, das bisher von der CDU verhindert worden ist. Auch die Ansiedlungs- und sonstige Investitionsförderung muss sich verstärkt am Ziel der Tarifbindung ausrichten. Wer mit öffentlichen Geldern Aufträge vergibt, muss sicherstellen, dass Tariflöhne gezahlt werden und Equal Pay berücksichtigt wird.

Gute Arbeit

Gute Arbeitsbedingungen sorgen neben familienfreundlichen Angeboten der Kinderbetreuung und einem attraktiven Lebensumfeld dafür, dass sich Menschen entscheiden, ihre Zukunft in Sachsen-Anhalt aufzubauen. Dies gilt für Landeskinder genauso wie für Menschen aus anderen Bundesländern oder Ländern außerhalb Deutschlands.

Gute Arbeit kann einen Standort lebenswert, ein Unternehmen attraktiv und den Wirtschaftsstandort nachhaltig erfolgreich machen. Dabei geht es nicht nur um „gutes Geld für gute Arbeit“, sondern auch um gute und gesunde Arbeitsbedingungen, Aufstiegschancen und Weiterbildungsmöglichkeiten, betriebliche Mitbestimmung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

In den zurückliegenden Jahren haben sich die Arbeitsbedingungen im Land Sachsen-Anhalt verbessert. Die Arbeitslosigkeit hat sich deutlich reduziert, und auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist rückläufig. Auch die Einkommenssituation hat sich verbessert. Insbesondere durch die Einführung des Mindestlohns haben in Sachsen-Anhalt viele Beschäftigte mit kleinen Einkommen ein Plus im Portemonnaie. Mit unseren Arbeitsmarktprogrammen konnten vielen Menschen neue Chancen zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eröffnet werden. Neben den ESF-geförderten Programmen haben wir mit dem Programm „Stabilisierung durch Teilhabe“ in der laufenden Wahlperiode Landesgeld in die Hand genommen, um Menschen, die lange keinen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden hatten, neue Teilhabe- und Beschäftigungschancen zu eröffnen. Über 2.000 Menschen konnten so aktiviert und unterstützt werden. Inzwischen wird dieses Angebot durch das Teilhabechancengesetz des Bundes ergänzt.

In der Corona-Krise hat sich die Zahl der Arbeitslosen wieder erhöht. Viele Menschen konnten jedoch mit dem erweiterten Kurzarbeitergeld vor einer Kündigung bewahrt werden. Mit dem Konjunkturpaket des Bundes soll ein längerfristiger Einbruch vermieden werden. Auch das Land Sachsen-Anhalt wird mit Investitionen, Kaufkraftstärkung und Überbrückungshilfen dazu beitragen, dass aus der Corona-Krise keine tiefe Wirtschaftskrise wird. Eine Fortsetzung und Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Programme ist vor diesem Hintergrund erforderlich.

Sachsen-Anhalts Unternehmen sind in den letzten Jahren zunehmend auf der Suche nach Fachkräften. Insbesondere im Handwerk werden händeringend Fachkräfte und Auszubildende gesucht. Eine wachsende Zahl an Betrieben ist inzwischen bereit, in diese Fachkräfte zu investieren durch Ausbildung, Qualifizierung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Einkommen. Fachkräftesicherung ist vorrangig eine Aufgabe der Unternehmen selbst. Wir wollen sie dabei aber bestmöglich unterstützen. In der laufenden Wahlperiode haben wir den Fachkräftesicherungspakt mit den Sozialpartner*innen und weiteren Akteur*innen des Arbeitslebens neu aufgestellt und zu einer Plattform für Abstimmung und Zusammenarbeit gemacht.

Um das Image des Billiglohnlandes Sachsen-Anhalt endlich hinter uns lassen, brauchen wir eine Erhöhung der Tarifbindung. Derzeit ist nur jeder zweite Arbeitsplatz tarifgebunden. Wo Tarifverträge abgeschlossen werden, steigen die Einkommen, und die Rahmenbedingungen verbessern sich. Tarifbindung rechnet sich aber auch aus Unternehmenssicht: durch geringe Fluktuation, höhere Betriebsbindung und Motivation. Wir werden auch weiterhin intensiv für die Tarifbindung werben.

Demokratie endet nicht am Werkstor. Organisierte Mitbestimmung ist eine wesentliche Voraussetzung für gute Arbeitsbedingungen. Dafür braucht es starke Betriebsräte. Unternehmen mit Betriebsräten sind in Sachsen-Anhalt jedoch immer noch in der Minderheit. Das muss sich ändern. Wir werden die Gewerkschaften weiterhin dabei unterstützen, Betriebsräte zu gründen und so zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beizutragen.

Die Chancen der Digitalisierung in der Arbeitswelt wollen wir gemeinsam nutzen und im Sinne der Beschäftigten gestalten. Digitalisierung darf dabei nicht zur Verschärfung der Ausbeutung und zur Rundum-Verfügbarkeit von Beschäftigten führen. Es geht vielmehr darum, technologische Innovation so zu nutzen, dass ein Mehr an Selbstbestimmung und Kommunikation möglich wird und eine Erleichterung der Arbeit und der Kooperation, von Homeoffice und flexiblen Arbeitszeiten erreicht wird. Die Forderung nach dem Recht auf Homeoffice wird von uns unterstützt. Die Corona-Krise hat die Potentiale aufgezeigt. Wir wollen sie jetzt zupackend gestalten.

Deshalb brauchen wir:

  • eine Stärkung der Tarifbindung, um endlich die Angleichung der Löhne und Gehälter an das Westniveau durchsetzen zu können
  • die Unterstützung der Gründung und Arbeit von Betriebsräten. Fortsetzung der regelmäßigen Betriebsrätekonferenz des Landes, um Betriebsräte zu ermutigen und zu stärken
  • eine Landeskampagne zur Gründung von Betriebsräten
  • einen Förderausschluss für Unternehmen, die nachweislich betriebliche Mitbestimmung behindern. Wir werden uns für einen besseren Schutz für Betriebs- und Personalräte bei willkürlichen Kündigungen stark machen. Auch der Zugang der Gewerkschaften in die Berufsschulen soll erleichtert werden
  • das lange von der CDU blockierte moderne Tariftreue- und Vergabegesetz. Es muss sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an Tarifverträge halten. Wo noch keine Tarifverträge verhandelt wurden, soll ein Vergabemindestlohn von 13 Euro die Untergrenze bilden. Die Entgeltgleichheit von Mann und Frau soll als ein Vergabekriterium in das Landesvergabegesetz aufgenommen werden
  • die Unterstützung von Initiativen für eine gleichberechtigte Aufteilung von Erziehungs- und Pflegezeiten. Frauenförderung, Entgeltgleichheit und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle sind wichtige Indikatoren guter Arbeit. Wir wollen Arbeitsmarktprogramme wie „Familien stärken“ fortsetzen, die jungen Frauen den Wiedereinstieg in Arbeit ermöglichen
  • eine bessere Durchsetzung des Arbeitsschutzes durch engmaschige Kontrollen. In der Corona-Krise hat sich erneut gezeigt, welch starken Gesundheitsgefährdungen Beschäftigte ausgesetzt sein können, wenn der Arbeitsschutz nicht beachtet wird. Wir werden das Landesamt für Verbraucherschutz dafür personell stärken
  • die Bekämpfung der Ausbeutung von Saisonarbeitskräften durch Werkverträge, miese Arbeitsbedingungen und Unterbringung in Massenunterkünften. Gemeinsam mit Zoll, Landesamt für Verbraucherschutz und Kommunen wollen wir Verfehlungen konsequent ahnden und die Arbeitsbedingungen verbessern. Die Beratungsstelle BemA, die mobile Beschäftigte berät, leistet wichtige Aufklärungsarbeit. Wir werden ihre Förderung verstetigen
  • eine Weiterentwicklung des Fachkräftesicherungspakts als Plattform für Austausch und Abstimmung über Maßnahmen der Fachkräftesicherung mit allen Arbeits- und Wirtschaftsakteur*innen. Zentrale Handlungsansätze der Fachkräftesicherung sind: Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Gestaltung der Zuwanderung, Ausbildung und Qualifizierung, neue Chancen für Arbeitslose, frühzeitige Bindung von Absolventen, Mobilität für Ausbildungs- und Freizeitverkehre. Unser Ziel ist es, dass im Fachkräftesicherungspakt alle Partner*innen Verantwortung übernehmen und verbindliche Maßnahmen in ihrer Verantwortung umsetzen
  • die Fortsetzung der Fachkraftinitiative des Landes „Fachkraft im Fokus“ als Angebot für suchende Fachkräfte ebenso wie für suchende Betriebe. Ergänzend zum Qualifizierungschancengesetz wollen wir auch künftig mit unseren Förderprogrammen das individuelle Weiterbildungsengagement von Beschäftigten ebenso finanziell fördern wie das betriebliche
  • Schulgeldfreiheit für alle Ausbildungen. Dafür wollen wir überall, wo das Land Verantwortung trägt, schnell und dauerhaft sorgen. Jede*r Auszubildende sollte eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten. Erzieher*innen- und Gesundheitsberufe müssen den dualen Ausbildungsberufen gleichgestellt und vergütet werden
  • auch für Freiwilligendienstleistende die Möglichkeit, das zum 1.1.2021 gestartete Azubi-Ticket zu nutzen
  • die Fortsetzung der Programme für einen sozialen Arbeitsmarkt. Auf absehbare Zeit werden wir eine gezielte Unterstützung von Menschen benötigen, die alleine nicht wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen. Ergänzend und abgestimmt mit den Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit werden wir daher weiterhin Angebote zur Teilhabe von benachteiligten Menschen am Arbeitsmarkt entwickeln. Unser Ziel ist es, diese frühzeitig mit betrieblichen Bemühungen zur Gewinnung von Fachkräften zu verknüpfen
  • die frühzeitige Berufsorientierung junger Menschen, damit sie realistisch an die Berufswahl herangehen und Enttäuschungen vermieden werden können. Wir werden daher sicherstellen, dass das Landesprogramm BRAFO zur Berufsorientierung verstetigt und flächendeckend an allen weiterführenden Schulen – auch an Gymnasien – durchgeführt wird. BRAFO soll mit betrieblichen Praktika verknüpft werden und eine frühzeitige Kontaktaufnahme zwischen Betrieben und Jugendlichen ermöglichen. BRAFO soll noch stärker geschlechtersensibel ausgerichtet werden und alle über die ganze Breite der Berufe informieren
  • die Fortsetzung des Landesprogramms RÜMSA, das an die Schule anschließt und einen guten Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf ermöglicht. RÜMSA findet im Rahmen der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik in Landkreisen und kreisfreien Städten statt und ermöglicht so, dass die Akteur*innen vor Ort ein bestmögliches Matching von jungen Menschen und regional tätigen Unternehmen realisieren. Diesen Ansatz wollen wir fortsetzen
  • die Bezahlung von Praktika. Praktika sind ein wichtiges Instrument der beruflichen Orientierung und zum Gewinnen betrieblicher Erfahrungen. Praktikant*innen dürfen aber nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. In Landesverantwortung soll es keine längeren unbezahlten Praktika mehr geben